Wie Sie ein Projekt beantragen...
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die einzelnen Schritte und Unterlagen zur Vorbereitung eines Förderantrages zusammengestellt. Das grundsätzliche Entscheidungsverfahren erläutert die Grafik zum Projektauswahlverfahren in der Region KulturLandschaft HessenSpitze:
1. Erstgespräch mit dem Regionalmanagement
Wer eine Idee für ein Projekt hat, aber nicht sicher ist, ob es dafür eine Förderung gibt, sollte zunächst in einem Erstgespräch grundsätzlich klären, ob sein Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen.
2. Projektblatt ausfüllen und Projektprüfung
Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, kann der Projektträger ein Projektblatt ausfüllen, in dem er sein Vorhaben beschreibt (Benennung des Projektträgers, Projektbeschreibung, Kostenschätzung, Zeitplan). Das ausgefüllte Projektblatt ist beim Regionalmanagement KulturLandschaft HessenSpitze einzureichen.
Damit beginnt die offizielle Projektprüfung. Das Regionalmanagement prüft, ob das Projekt mit den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes übereinstimmt. Die Bewilligungsbehörde klärt (ggf. mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und/oder dem zuständigen Ministerium) ab, ob das Vorhaben förderfähig ist.
3. Beratung im LEADER-Entscheidungsgremium
Fällt die Vorprüfung positiv aus, kommt das Vorhaben zur Beratung und Bewertung in das Regionalforum KulturLandschaft HessenSpitze als LEADER-Entscheidungsgremium. Das LEADER-Entscheidungsgremium tagt ca. alle 2 Monate. Grundlage für die Bewertung ist der Projektbewertungsbogen.
Bewertungsgrundlagen für das Regionalforum sind eine Übereinstimmung mit den Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzepts, aber auch Kriterien wie eine vorhandene Projektträgerschaft, eine klare Finanzierungsgrundlage, ein möglichst zeitnaher Start der Projektumsetzung und nicht vorhandene behördliche Hürden.
Projekte werden als förderwürdig eingestuft, wenn sie mit mehr als 10 Punkten bewertet werden konnten.
4. Benachrichtigung und Antragsstellung
Die Projektträger bekommen nach dem Beschluss des Regionalforums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann der Projektträger einen offiziellen Förderantrag stellen. Die notwendigen Unterlagen und die Beratung bei der Antragsstellung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde.