LEADER-Förderung in der Region Kassel-Land
Grundlage für eine LEADER-Förderung bildet die Lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Kassel-Land. Projekte müssen zur Erfüllung von mindestens einem Entwicklungs-, Handlungsfeld- und Teilziel beitragen, um gefördert werden zu können.
Für die Realisierung von Vorhaben steht der LEADER-Region Kassel-Land in der Förderperiode 2023-2027 ein Budget in Höhe von ca. 8,3 Mio. Euro an Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen zur Verfügung. Diese werden durch ein unabhängiges LEADER-Entscheidungsgremium nach festgelegten Projektauswahlkriterien vergeben.
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU), um die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.
- Gesamtkosten eines Projekt: nicht begrenzt
- Förderquoten in Hessen: zwischen 25 % und 80 % der förderfähigen Kosten (netto)
- zuwendungsfähige Ausgaben: mind. 1.500 Euro (netto) bei nicht-investiven Maßnahmen, mind. 10.000 Euro (netto) bei investiven Maßnahmen
- Förderbereiche: werden in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) jeder LEADER-Region festgelegt
- Projektauswahl: erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) anhand von transparenten Bewertungskriterien, die jede LEADER-Region selbst festlegt
Jede LEADER-Region erhält pro Förderperiode ein Planungsbudget zur Verfügung gestellt, mit dem sie die Ziele der LES durch Projektförderungen erreichen kann (Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen).
Erfolge der Föder-Programme
Unsere Projekte im Fokus
Unsere Förderprogramme haben bereits zahlreiche Projekte erfolgreich unterstützen lönnen. Von der Förderung lokaler Unternehmen bis hin zur Unterstützung kultureller Initiativen – die positiven Auswirkungen sind überall sichtbar. Sehen Sie sich die erfolgreichen Vorhaben unserer Förderkulisse an und lassen Sie sich inspirieren.
Termine und Fristen:
Nächste Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums:
n.n.
Beratungen für Regionalbudget-Projekte:
→ ab 16.12.2024
Nächste Abgabe-Frist für Regionalbudget-Zielvereinbarungen:
→ 28.02.2025
Folgesitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums:
n.n.
Regionalbudget: Mit kleinen Projekten viel bewegen!
Sie hatten schon immer eine gute Idee, was Sie, Ihr Verein oder Ihre Organisation für die Menschen vor Ort tun könnten und Ihnen fehlte bislang nur das Geld, um Ihre Idee auch verwirklichen zu können?
Dann können wir Ihnen helfen:
Mit dem Förderprogramm „Regionalbudget“ unterstützt die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Region Kassel-Land Kleinvorhaben in den Bereichen Jugend, Vereinsentwicklung / Ehrenamt / Bürgerschaftliches Engagement sowie touristische Kleinprojekte mit überwiegend lokaler Wirkung mit einem Zuschuss in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto). Gefördert werden Projekte mit Gesamtkosten zwischen 1.000 – 20.000 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Ihr Vorhaben im Jahr der Beantragung komplett umgesetzt werden kann, auf einen längeren Nutzungszeitraum angelegt ist (keine einmaligen Veranstaltungen), Ihr Ort im Gebiet der LAG liegt, das Vorhaben in einem Orts- oder Stadtteil mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern umgesetzt wird und Ihre Projekt-Idee einem der nachfolgenden Handlungsfelder aus der Lokalen Entwicklungsstrategie zugeordnet werden kann:
- Freizeit und Kultur
- außerschulische Bildungsmaßnahmen – „Lebenslanges Lernen“
- tourismusnahe Infrastruktur
Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm für Kleinprojekte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung auf Vertragsbasis.
- Gesamtkosten eines Projekt: 1.000 – 20.000 Euro (brutto)
- Förderquote: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto), max. 16.000 Euro
- Förderbereiche: Jugend, Vereinsentwicklung / Ehrenamt / Bürgerschaftliches Engagement oder tourismusnahe Infrastruktur
- Fördergegenstände: bauliche Investitionen, Anschaffung von Maschinen und Ausstattungsgegenständen im Einzelwert über 410 Euro (netto) sowie IT-Software, Dienstleistungen und Sachausgaben
- Stichtag für Einreichung der Zielvereinbarung: 28.02. eines Jahres
In der LEADER-Region Kassel-Land stehen jährlich bis zu 300.000 Euro zur Verfügung (Fördermittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Landes Hessen und 10% Eigenanteil der Region). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium nach transparenten Bewertungskriterien.
Zeitplanung 2024:
- bis zum 28.02.2024: Stichtag zur Einsendung der unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Zielvereinbarungen (mit je zwei Vergleichsangeboten pro Ausgabe-Position)
- März 2024: Entscheidung über die eingereichten Förderanträge gemäß der Bewertungskriterien im LEADER-Entscheidungsgremium
- 01.04.2024: Antragstellung von Region Kassel-Land e.V. auf Bewilligung der ausgewählten Projekte über das Förderprogramm Regionalbudget beim Landkreis Kassel
- nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides: Information an alle Projektträger, dass mit der Projektumsetzung begonnen werden darf (ACHTUNG: Bitte keine Anschaffungen tätigen oder Aufträge erteilen vor Erhalt dieser Benachrichtigung!)
- 15.09.-15.10.2024: Abrechnungszeitraum für die Zuwendungen bei Region Kassel-Land e.V.
- bis 15.10.2024: Fertigstellung der Projekte und Abrechnung bei Region Kassel-Land e.V.
Unterlagen Regionalbudget:
Beantragung eines Projektes:
→ Zielvereinbarung zur Beantragung einer Regionalbudget-Förderung
→ Checkliste: Projekt-Beantragung im Förderprogramm Regionalbudget 2024
→ Entwurf des Vertrages über Bewirtschaftung und Abrechnung eines Vorhabens (Anlage 2 zur Zielvereinbarung – wird vom Regionalmanagement nach erfolgter Bewilligung erstellt)
Projektauswahlverfahren:
Die Grundlage für die Projektauswahl bei den Regionalbudget-Projekten bildet der Bewertungsbogen. Das LEADER-Entscheidungsgremium prüft zunächst eine Übereinstimmung mit den Entwicklungs- und Handlungsfeldzielen der Lokalen Entwicklungsstrategie. Dann werden die obligatorischen und fakultativen Auswahlkriterien beurteilt. Trifft ein Kriterium zu, erhält es die entsprechende Punktzahl.
Projekte werden als förderwürdig eingestuft, wenn sie mit mindestens 25 Punkte bewertet wurden. Die zur Verfügung stehenden Mittel von bis zu 300.000 Euro werden nach dem erzielten Punktestand vergeben. Bei Gleichstand entscheiden die Mitglieder des LEADER-Entscheidungsgremiums.