Durch das Dorfentwicklungsprogramm haben Kommen und Private die Möglichkeit, Fördermittel in den Bereichen Daseinsvorsorge, Grundversorgung sowie Sanierung und Neubauten in den Ortskernen zu erhalten. Damit werden die Fördermöglichkeiten auch auf soziale und kulturelle Vorhaben ausgeweitet, beispielsweise Mehrgenerationen-Treffpunkte und Dorfmuseen. Auch Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte werden mitgedacht.
Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Weitere Informationen zum Programm und zu den zuständigen Förderbehörden gibt es hier.