Das Bundesumweltministerium fördert Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Vorhaben, die eine Synergie zwischen Klimaschutz und der Stärkung sowie den Erhalt von biologischer Vielfalt stärken, sind besonders förderfähig. Darunter fallen folgende Punkte:
- Die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen.
- Die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft.
- Die Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft.
- Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern.
- Die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Sonstige kommunale Einrichtungen (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt. Mehr Infos gibt es hier.
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