Gaststättenprogramm 2025 – Jetzt Förderung sichern!
Das Land Hessen unterstützt mit dem neu aufgelegten „Gaststättenprogramm 2025“ gezielt gastronomische Betriebe im ländlichen Raum. Unterstützt werden dringend notwendige Investitionen, mit denen Betriebe zukunftsfähig aufgestellt werden. Ziel ist es, durch Investitionen die Zukunftsfähigkeit dieser Betriebe zu sichern – eine wertvolle Chance zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum.
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden unter anderem:
- Planungskosten (nach HOAI, bis Leistungsphase 9)
- Handwerkerleistungen und Gebühren
- Neue Investitionsgüter mit einem Netto-Einzelwert über 800 €
Wer kann einen Antrag stellen?
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Pächter*innen mit einem mindestens fünfjährigen Nutzungsvertrag – vorausgesetzt, der Betrieb befindet sich in einem Ortsteil mit maximal 3.000 Einwohner*innen und weist eine klare Gewerbeanzeige als Gaststätte auf. Ein Geschäftsplan mit Dreijahresprognose ist erforderlich.
Förderkonditionen:
- Mindestinvestition: 15.000 € netto
- Förderquote: 45 % der förderfähigen Nettokosten
- Maximaler Zuschuss: 200.000 €
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen und der Erwerb unbebauter Grundstücke.
Auch für 2026 ist eine Fortsetzung des Programms geplant – handeln Sie also rechtzeitig!
Fragen?
Die WIBank steht für Rückfragen gerne zur Verfügung:
soprogastro@wibank.de
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