Ob neue Küche, schicke Terrasse oder modernes Kassensystem: Das Land Hessen startet ein neues Investitionsförderprogramm für das Gastgewerbe im ländlichen Raum und fördert damit Renovierungen, Anschaffungen und Investitionen in moderne elektronische Systeme.
Klein- und Kleinstbetriebe der Gastronomie und Hotellerie können ab sofort einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen. Damit setzt das Land ein Zeichen gegen das Gasthaussterben. Denn Gasthäuser sind mehr als nur Orte zum Essen und Trinken – sie sind das Herz unserer Dörfer und Städte, Orte der Begegnung und der Geselligkeit.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben – insgesamt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Antragstellung ist für 2026 sowie für überjährige Anträge ab sofort bis zum 31. Oktober möglich.
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