Förderprogramm LEADER

LEADER-Förderbereiche in der Region Kassel-Land

Grundlage für eine LEADER-Förderung bildet die Lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Kassel-Land. Projekte müssen zur Erfüllung von mindestens einem Entwicklungs-, Handlungsfeld- und Teilziel beitragen, um gefördert werden zu können.

Für die Realisierung von Vorhaben steht der LEADER-Region Kassel-Land in der Förderperiode 2023-2027 ein Budget in Höhe von ca. 8,3 Mio. Euro an Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen zur Verfügung. Diese werden durch ein unabhängiges LEADER-Entscheidungsgremium nach festgelegten Projektauswahlkriterien vergeben.

Daseinsvorsorge - Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE

  • Informations- und Beratungsleistungen zur Entwicklung von bedarfsorientierten, regionalen Wohnkonzepten unter Berücksichtigung der Siedlungsentwicklung
  • Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
  • Informations- und Beratungsleistungen zur Entwicklung zeitgemäßer Mobilitätskonzepte sowie Förderung von Konzepten des regionalen ÖPNV und Investitionen in ergänzende Infrastruktur
  • Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben außerschulischer Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“

Regionale Wirtschaft (mit Bioökonomie)

  • Umsetzung investiver Vorhaben regionaler Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeitende)
  • Umsetzung investiver Vorhaben von Kleinunternehmen des Gastgewerbes (max. 49 Mitarbeitende)
  • Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben zur Förderung regionaler Wirtschaftskraft durch Netzwerke, Wertschöpfungsketten und Fachkräftestrategien

Tourismus und Naherholung

  • Umsetzung von investiven Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
  • Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver Vorhaben im Dienstleistungsbereich und zur Verbesserung der Servicequalität

Termine und Fristen:

Nächste Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums:

n.n.

s

Beratungen für Regionalbudget-Projekte:

→  ab 01.12.2024

s

Nächste Abgabe-Frist für Regionalbudget-Zielvereinbarungen:

→  28.02.2025

Folgesitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums:

n.n.

...kurz erklärt: LEADER-Förderprogramm

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU), um die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.

  • Gesamtkosten eines Projekt: nicht begrenzt
  • Förderquoten in Hessen: zwischen 25 % und 80 % der förderfähigen Kosten (netto)
  • zuwendungsfähige Ausgaben: mind. 1.500 Euro (netto) bei nicht-investiven Maßnahmen, mind. 10.000 Euro (netto) bei investiven Maßnahmen
  • Förderbereiche: werden in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) jeder LEADER-Region festgelegt
  • Projektauswahl: erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) anhand von transparenten Bewertungskriterien, die jede LEADER-Region selbst festlegt

Jede LEADER-Region erhält pro Förderperiode ein Planungsbudget zur Verfügung gestellt, mit dem sie die Ziele der LES durch Projektförderungen erreichen kann (Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen).

LEADER: mehr als reine Projekt-Förderung…

 

…weil es Raum für Innovation und Kreativität schafft sowie die lokalen Handlungsträger gezielt in die Lage versetzt, eigene Projekte zu entwickeln und zu realisieren.

Kennzeichnend für das LEADER-Programm sind daher folgende sieben Merkmale:

  • Territoriale lokale Entwicklungsstrategien
  • Bottom-up-Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien
  • Öffentlich-private Partnerschaften: die Lokalen Aktionsgruppen (LAG)
  • Innovation erleichtern
  • Integrierte und multisektorale Aktionen
  • Netzwerkbildung
  • Kooperation