Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung in Hessen:
80 % der Fläche, über die Hälfte der Menschen – der ländliche Raum prägt Hessen.
Mit rund 2.000 Dörfern und 370 kleinen Städten und Gemeinden ist Hessens ländlicher Raum bunt, lebendig und voller Potenzial. Über die Hälfte der Bevölkerung lebt hier – inmitten von Natur, Kultur und Gemeinschaft.
Unser Ziel ist es, diese Räume als attraktive Orte zum Leben, Arbeiten und Erholen zu erhalten. Gleichzeitig stellen Veränderungen wie der demografische Wandel, neue Mobilitätsbedürfnisse und ein individueller Lebensstil große Herausforderungen dar. Deshalb setzen wir auf nachhaltige Entwicklungsmaßnahmen, die den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit der Regionen im Blick behalten.
Grundvorrausetzung für eine Förderung ist Ihr Wohnsitz im Landkreis Kassel bzw. den angrenzenden Kommunen Edermünde, Gudensberg und Niedenstein im Schwalm-Eder-Kreis. Die Städte Kassel, Vellmar und Baunatal gehören nicht zum Fördergebiet.
Wir bieten verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee – je nach Budget, Thema und Ausrichtung kommen dafür die LEADER-Förderung, das Regionalbudget oder die Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie in Frage.

Ihr Weg zur Projekt-Förderung:
Wir beraten Sie zu verschiedenen Fördermöglichkeiten Ihrer Projektidee in der Region Kassel.
Von der Projektskizze bis zur Antragstellung begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum Zuschuss.
Förderprogramm:
LEADER
Ihr Projekt entfaltet seine Wirkung in der Region Kassel und der beantragte Zuschuss ergibt mindestens 10.000 Euro für investive Maßnahmen und 1.500 Euro für Dienstleistungen oder Anschaffungen?
Dann sind Sie hier richtig.
Förderprogramm:
Regionalbudget
Ihr Projekt ist in dem Bereich Jugend, Vereinsentwicklung, Ehrenamt oder Tourismus in der Region Kassel angesiedelt und kostet mindestens 1.000 und höchstens 20.000 Euro?
Dann sind Sie hier richtig.

LEADER – EU-Förderung mit Wirkung
LEADER ist ein EU-Förderprogramm, das Menschen vor Ort dabei unterstützt, ihre Region selbst zu gestalten. Basis dafür ist die Lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Kassel-Land. Projekte müssen zu einem oder mehreren strategischen Zielen beitragen, um gefördert zu werden.
Für die Förderperiode 2023–2027 stehen der Region rund 8,3 Mio. Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Ein unabhängiges Gremium vergibt die Mittel nach transparenten Kriterien.
Förderbereiche:
- Daseinsvorsorge: Projekte rund um Gesundheit, Versorgung, Freizeit, Kultur, Mobilität und Bildung. Mehr erfahren.
- Regionale Wirtschaft: Unterstützung kleiner Betriebe und Netzwerke, auch im Gastgewerbe. Mehr erfahren.
- Tourismus & Naherholung: Ausbau touristischer Infrastruktur und Servicequalität. Mehr erfahren.

Auf einen Blick: LEADER
- Förderquote: 25–80 % der förderfähigen Kosten
- Mindestkosten: 1.500 € (nicht-investiv), 10.000 € (investiv)
- Projektauswahl: durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG)
- Ziel: Innovationen fördern, regionale Potenziale nutzen, Beteiligung stärken

Termine und Fristen:
Nächste Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums:
29.03.2025
Folgesitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums:
22.04.2025
Beratungen für Regionalbudget-Projekte:
→ ab 15.12.2025
Nächste Abgabe-Frist für Regionalbudget-Zielvereinbarungen:
→ 28.02.2026

Regionalbudget – Kleine Projekte, große Wirkung
Ob Verein, Initiative oder engagierte Einzelperson – mit dem Regionalbudget unterstützen wir Kleinprojekte mit großer lokaler Wirkung. In den Bereichen Jugend, Ehrenamt, Bildung, Freizeit, Kultur, tourismusnahe Infrastruktur fördern wir gute Ideen für die Region Kassel-Land. Denkbar sind etwa bauliche Investitionen, Anschaffung von Maschinen und Ausstattungsgegenständen, IT-Software, Dienstleistungen und Sachausgaben.
Wichtig: Das Projekt muss im selben Jahr umgesetzt werden und langfristig wirken (keine einmaligen Veranstaltungen). Außerdem muss das Vorhaben in einem Orts- oder Stadtteil mit nicht mehr als 10.000 Einwohner*innen lokalisiert sein und Ihre Projekt-Idee einem der nachfolgenden Handlungsfelder aus der Lokalen Entwicklungsstrategie zugeordnet werden kann:
- Freizeit und Kultur
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen – „Lebenslanges Lernen“
- Tourismusnahe Infrastruktur
Stichtag für die Einreichung der Projektanträge ist der 28. Februar eines Jahres. Jährlich stehen bis zu 300.000 € zur Verfügung.

Auf einen Blick: Regionalbudget
- Gesamtkosten eines Projekts: 1.000 – 20.000 Euro (brutto)
- Förderquote: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto), max. 16.000 Euro
- Förderbereiche: Jugend, Vereinsentwicklung, Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement oder tourismusnahe Infrastruktur
- Stichtag für Einreichung der Zielvereinbarung: 28.02. eines Jahres

Zeitplanung 2025:
- Bis zum 28.02.2025: Stichtag zur Einsendung Zielvereinbarungen
- März 2025: Entscheidung über die eingereichten Förderanträge
- 01.04.2025: Antragstellung von Region Kassel-Land e.V. auf Bewilligung der ausgewählten Projekte über das Förderprogramm Regionalbudget beim Landkreis Kassel
- Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides: Information an alle Projektträger, dass mit der Projektumsetzung begonnen werden darf
- 15.09.-15.10.2025: Abrechnungszeitraum für die Zuwendungen bei Region Kassel-Land e.V.
- bis 15.10.2025: Fertigstellung der Projekte und Abrechnung bei Region Kassel-Land e.V.
Unterlagen Regionalbudget:
Beantragung eines Projektes:
→ Zielvereinbarung zur Beantragung einer Regionalbudget-Förderung
→ Checkliste: Projekt-Beantragung im Förderprogramm Regionalbudget 2025
→ Entwurf des Vertrages über Bewirtschaftung und Abrechnung eines Vorhabens (Anlage 2 zur Zielvereinbarung – wird vom Regionalmanagement nach erfolgter Bewilligung erstellt)
Projektauswahlverfahren:
Die Grundlage für die Projektauswahl bei den Regionalbudget-Projekten bildet der Bewertungsbogen. Das LEADER-Entscheidungsgremium prüft zunächst eine Übereinstimmung mit den Entwicklungs- und Handlungsfeldzielen der Lokalen Entwicklungsstrategie. Dann werden die obligatorischen und fakultativen Auswahlkriterien beurteilt. Trifft ein Kriterium zu, erhält es die entsprechende Punktzahl.
Projekte werden als förderwürdig eingestuft, wenn sie mit mindestens 25 Punkte bewertet wurden. Die zur Verfügung stehenden Mittel von bis zu 300.000 Euro werden nach dem erzielten Punktestand vergeben. Bei Gleichstand entscheiden die Mitglieder des LEADER-Entscheidungsgremiums.

Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Kassel
Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Sie braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Deshalb unterstützt das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit 2015 engagierte Menschen und Initiativen, die sich für Vielfalt, Toleranz und Beteiligung einsetzen.
Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie (PfD) Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie
Ziel der Partnerschaft für Demokratie (PfD) ist es, demokratisches Miteinander zu fördern – mit Projekten, die wirklich etwas bewegen.
Jetzt aktiv werden – für mehr Demokratie in unserer Region!
Was wird gefördert?
- Demokratie stärken & Beteiligung fördern
Wir unterstützen Projekte, die Bürger:innen ermutigen, sich aktiv in gesellschaftliche Prozesse einzubringen. Dazu gehören z. B. Jugendbeteiligungsprojekte, Bürgerdialoge oder lokale Initiativen für mehr Mitbestimmung.
- Extremismus & gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpfen
Gefördert werden Maßnahmen, die sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Rassismus, Queerfeindlichkeit oder andere Formen von Ausgrenzung richten.
- Vielfalt & gesellschaftlicher Zusammenhalt
Projekte, die das Miteinander unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fördern, Begegnungen ermöglichen und Vorurteile abbauen, sind besonders willkommen.
- Demokratieförderung in Bildung & Jugendarbeit
Ob Workshops an Schulen, politische Bildungsangebote oder kreative Formate – wir unterstützen Vorhaben, die jungen Menschen demokratische Werte vermitteln.
- Stärkung lokaler Netzwerke & Schutz demokratischer Akteur*innen
Demokratie braucht starke Bündnisse! Deshalb fördern wir Vernetzungstreffen, Fachtagungen und Schutzkonzepte, die sich gegen Anfeindungen und Bedrohungen engagieren.

Auf einen Blick: PFD
- Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Für nicht-investive Maßnahmen, zum Beispiel Veranstaltungen und Workshops
- Fördersumme für das Jahr 2025 bis zu 60.000 Euro
- Kleinere Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 1.000 Euro können fortlaufend beantragt werden
- Größere Projekte mit einer Fördersumme über 1.000 Euro müssen bis zum 17.06.2025 oder 26.08.2025 eingereicht werden
- Vorhaben müssen bis zum 30.10.2025 abgeschlossen sein

Ihr Weg zur richtigen Förderung:
1. Beratungsgespräch mit dem Regionalmanagement
Sie haben eine Projekt-Idee und interessieren sich für eine Förderung Ihres Vorhabens? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement auf!
Das Regionalmanagement berät und unterstützt Sie dabei, für Ihr Vorhaben die richtigen Fördermöglichkeiten zu finden. Parallel dazu klärt es mit der Bewilligungsbehörde (ggf. mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und/oder dem zuständigen Ministerium) die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Projektes ab.
2. Förderantrag vorbereiten
Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsstelle im zuständigen Landkreis gestellt werden.
Das Regionalmanagement berät Sie gerne bei der Zusammenstellung und beim Ausfüllen der Unterlagen für den Förderantrag.
3. Bewertung Ihres Vorhabens
Hat die Vorprüfung der Bewilligungsbehörde ergeben, dass Ihr Antrag grundsätzlich förderfähig ist, erfolgt in den Förderprogrammen LEADER und Regionalbudget eine Bewertung Ihres Vorhabens (Ranking). Die Projektauswahl-Kriterien sind je nach Förderprogramm unterschiedlich und werden vom jeweiligen Fördermittelgeber festgelegt. Das Regionalmanagement informiert Sie vorab über das Prozedere.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Punkte-Ranking bis das Fördermittelbudget aufgebraucht ist.
4. Ausstellung des Bewilligungsbescheids
Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann seitens der Bewilligungsbehörde ein Bewilligungsbescheid ausgestellt werden. Dieser bildet die Rechtsgundlage für die Fördervereinbarung und enthält alle wesentlichen Vorgaben der Förderung.
Achtung: Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung darf mit dem Projekt begonnen werden! Vorher dürfen noch keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden. Private Projektträger können bei einigen Förderprogrammen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen, sobald ein förderfähiger Antrag bei der Bewilligungsbehörde vorliegt. Mit der Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns besteht jedoch kein Anspruch auf eine spätere Förderung.