Übersicht Förderprogramme

Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung in Hessen:

Der ländliche Raum Hessens umfasst ca. 80% der Landesfläche. Mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger Hessens leben in dieser vielfältigen und attraktiven Kulturlandschaft; ca. 2000 Dörfer und 370 kleinere Städte und Gemeinden sind dem ländlichen Raum zu zuordnen.

Es ist das landespolitische Ziel, die ländlichen Räume Hessens als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume zu erhalten. Demografischer Wandel, wachsende Bedeutung der Mobilität, sich verändernde Familien- und Versorgungsstrukturen und die zunehmende Individualisierung der Lebensstile stellen allerdings große Herausforderungen dar. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raums müssen den übergeordneten Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie und des Klimaschutzes entsprechen, um langfristig Verbesserungen erzielen zu können.

In Hessen wird der ländliche Raum durch vielfältige Fördermaßnahmen unterstützt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

LEADER

Förderprogramm der Europäischen Union (EU), um die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Förderfähig sind Projekte, die der Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) in einer LEADER-Region dienen. Jeder LEADER-Region steht dafür ein Planungsbudget zur Verfügung.

Gefördert werden Projekte mit einer Förderquote zwischen 25 % und 80 % der förderfähigen Kosten (netto).

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Regionalbudget

Förderprogramm für Kleinstprojekte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung auf Vertragsbasis. Förderfähig sind Projekte mit Gesamtkosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro (brutto) mit einer Förderquote von 80 %. Der LEADER-Region Kassel-Land stehen jährlich bis zu 300.000 Euro zur Verfügung.

Gefördert werden in der Region Kassel-Land Investitionen in den Bereichen Jugend, Ehrenamt / Bürgerschaftliches Engagement sowie touristische Infrastruktur. Stichtag zur Einreichung von Zielvereinbarungen ist der 28.02. eines Jahres.

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Dorfentwicklung

Förderungen in der Dorfentwicklung können nur in anerkannten Förderschwerpunkten stattfinden. Förderfähig sind Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK).

Mit dem Ziel der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels sollen in den Ortskernen von ländlich geprägten Kommunen zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden.

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Ihr Weg zur richtigen Förderung:

1. Beratungsgespräch mit dem Regionalmanagement

Sie haben eine Projekt-Idee und interessieren sich für eine Förderung Ihres Vorhabens? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Regionalmanagement auf!

Das Regionalmanagement berät und unterstützt Sie dabei, für Ihr Vorhaben die richtigen Fördermöglichkeiten zu finden. Parallel dazu klärt es mit der Bewilligungsbehörde (ggf. mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und/oder dem zuständigen Ministerium) die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Projektes ab.

2. Förderantrag vorbereiten

Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit, kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsstelle im zuständigen Landkreis gestellt werden.

Das Regionalmanagement berät Sie gerne bei der Zusammenstellung und beim Ausfüllen der Unterlagen für den Förderantrag.

3. Bewertung Ihres Vorhabens

Hat die Vorprüfung der Bewilligungsbehörde ergeben, dass Ihr Antrag grundsätzlich förderfähig ist, erfolgt in den Förderprogrammen LEADER und Regionalbudget eine Bewertung Ihres Vorhabens (Ranking). Die Projektauswahl-Kriterien sind je nach Förderprogramm unterschiedlich und werden vom jeweiligen Fördermittelgeber festgelegt. Das Regionalmanagement informiert Sie vorab über das Prozedere.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Punkte-Ranking bis das Fördermittelbudget aufgebraucht ist.

4. Ausstellung des Bewilligungsbescheids

Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann seitens der Bewilligungsbehörde ein Bewilligungsbescheid ausgestellt werden. Dieser bildet die Rechtsgundlage für die Fördervereinbarung und enthält alle wesentlichen Vorgaben der Förderung.

Achtung: Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung darf mit dem Projekt begonnen werden! Vorher dürfen noch keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden. Private Projektträger können bei einigen Förderprogrammen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen, sobald ein förderfähiger Antrag bei der Bewilligungsbehörde vorliegt. Mit der Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns besteht jedoch kein Anspruch auf eine spätere Förderung.