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Landesregierung stärkt Klimaschutz bei Dorf- und Regionalentwicklung

Neue Vorgaben gelten ab sofort

Um mehr Klimaschutz zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Grundsätze zum regionaltypischen Bauen überarbeitet. Diese sind bei der Beantragung von Fördergeldern in der Dorf- und Regionalentwicklung zu beachten. Rund 50 Millionen Euro Fördermittel fließen im Rahmen der Programme Dorf- und Regionalentwicklung in Hessen jährlich in die ländlichen Räume. „Wir machen Hessen klimaneutral. Deshalb drehen wir an jeder Stellschraube, die den Klimaschutz voranbringt. Dies tun wir jetzt auch bei unseren ländlichen Förderprogrammen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.

Klima- und Ressourcenschutz bekommen Vorrang

Die nun überabeiteten Grundsätze gelten, damit bei baulichen Maßnahmen die Identität der Regionen und ihrer Dörfer erhalten bleibt.  Typische Charakteristiken, wie etwa die vor Ort vorherrschende Dachform oder spezielle Baumaterialien, sollen bestehen bleiben, wenn mit Fördermitteln Wohnraum durch Sanierung oder Neubau geschaffen wird. Hierbei konnten bisher Interessenkonflikte mit Klimaschutzmaßnahmen entstehen, beispielsweise, wenn Solaranlagen an exponierter und gut sichtbarer Stelle angebracht werden sollten. „Durch die Überarbeitung unserer Fördervoraussetzungen stärken wir jetzt den Klimaschutz erheblich“, sagte Hinz. Konkret bedeutet dies, dass bei allen Maßnahmen ab sofort die Orientierung an den übergeordneten, gesamtgesellschaftlichen Zielen Ressourcenschutz, Bekämpfung der Klimakrise sowie Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Erhalt der Biodiver­sität Priorität hat.

Landleben für junge Familien attraktiver machen

Außerdem erfolgt eine Lockerung bei weiteren Aspekten im Bereich der Sanierung oder des Baus von neuem Wohnraum. Damit soll vor allem eine Steigerung der Wohnqualität für junge Familien, die sich für ein Leben auf dem Land entscheiden, erreicht werden. So gibt es beispielsweise beim Bau von Außenkaminen und Anbaubalkonen sowie beim Dachausbau künftig weniger einschränkende Vorgaben.

An der Überarbeitung der Grundsätze des Landes zum regionaltypischen Bauen waren neben Fachleuten aus den Landkreisen auch Architekten sowie eine Bürgermeisterin mit eigener Erfahrung in der Dorfentwicklung beteiligt. Die Grundsätze zum regionaltypischen Bauen gelten ab 2023 auch in der Regionalentwicklung; hier können sie als so genanntes Mehrwertkriterium zu einem erhöhten Fördersatz führen. Die überarbeiteten Grundsätze zum regionaltypischen Bauen stehen online zum Download bereit.

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von | 06.02.2023

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